BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kursdifferenzhandel, Warenbörsen

Kursdifferenzhandel (spreading)

Der (vor allem an Warenbörsen verbreitete) Kauf eines Terminkontrakts und der Verkauf eines anderen (unterschiedlichen) mit dem Ziel, aus Kursunterschieden zwischen beiden Kontrakten einen Gewinn zu erzielen. Solche Arbitragegeschäfte können sich auf Verträge an der eigenen Börse beziehen (Intramarktgeschäft), aber auch Kursunterschiede an verschiedenen Börsen (Intermarktgeschäft) bezielen. Die Arbitrageure sorgen so dafür, dass sich die Marktbedingungen für die Kontrakte angleichen. Siehe Arbitrage, Butterfly-Spread, Commodity Fund, Differenzgeschäft, Event-Driven Fund, Rohstoff-Terminkontrakt, Spekulation.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen