BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kurmutgeld (death fee)
Eine alte SterbefallgebührFrühere Abgabe, die beim Tod des Pächters die Erben an den Lehnsherrn (Grundbesitzer) in Bargeld zu entrichten hatten. Ursprünglich war die Kurmut eine Naturalabgabe, bei welcher das beste Stück Vieh abgegeben werden musste (daher auch die gleichbedeutende Bezeichnung "Besthauptgeld"). Seiner NaturSeinem Wesen nach war das Kurmutgeld (in manchen Gegenden auch Ablait genannt) eine Erbschaftsteuer. Siehe Sterbegeld.