BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kundenberatung (customer advisory service)
Bei einer Bank die Raterteilung an Kontoinhaber allgemein und bei (längerfristiger) Geldanlage im besonderen. Die Aufsichtsbehörden verlangen, dass hierbei Interessens-Konflikte zwischen den Kunden und dem Institut sowie zwischen verschiedenen Kunden durch organisatorische Vorkehrungen (etwa. Compliance-Beauftragter) möglichst gering gehalten werden. Siehe Abschottung, Beobachtungsliste, Chinese Wall, Corporate Governance, Due Diligence, Insider, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Organkredite, Regel 404, Sperrlisten, System Securities Watch Application (SWAP), Transaktionsüberwachung, Verhaltenskodex, Wall Crossing, Wohlverhaltensregeln. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 131 (schwerpunktmässige Prüfung der Kundenberatung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.