BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kreisgeld (district administration fee)
Frühere Abgabe, die an den Kreis (in Sinne von Gemeinde-Verband) zu leisten war, auch Kreisanliegenheit, Kreisanschlag, Kreisextraordinarium, Kreisgebührnis, Kreisprästanda, Kreisschatzung, Kreisumlage und ähnlich genannt. Das Kreisgeld wurde teils von allen im Kreis ansässigen Personen (Kreiseingesessene; district dwellers), teils von begüterten Personen, teils als Umlage bei den einzelnen Gemeindekassen eingezogen. Die Abgabe diente in erster Linie dazu, Infrastrukturmassnahmen für den Bezirk zu finanzieren, wie etwa die Anlegung von Strassen, die Einrichtung und Unterhaltung von besonderen Schulen oder den Bau und den Betrieb von Alten-und Krankenhäusern.