BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kreditversicherung, Abtreten

Kreditversicherung (credit insurance)

Das Abtreten des Adressen-Risikos an einen Versicherer gegen Zahlung einer Prämie. Weltweit ist die Anzahl entsprechender Policen minim, weil die Assekuranzbranche (Versicherer und Rückversicherer) gerade in dieser Sparte eine sehr strenge Annahmepolitik betreibt und die Prämien verhältnismässig hoch sind. -In der Kreditversicherung besteht beim Abschluss von Mantelverträgen (im Gegensatz zur Einzelforderungs-Absicherung und Einzeldebitoren-Absicherung) der Grundsatz, dass der Versicherungsnehmer seine gesamthaften Forderungen gegen alle seine gegenwärtigen und zukünftigen Abnehmer dem Kreditversicherer anzubieten hat (Anbietungspflicht; offering obligation). -Der Versicherungsnehmer hat alle ihm bei Beantragung des Versicherungsschutzes bekannten sowie die ihm anschliessend bekannt werdenden Umstände, welche für die Übernahme des Versicherungsschutzes (insbesondere für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit seiner einzelnen Kunden) erheblich sein können, der Versicherung anzuzeigen (z.B. Nichteinlösung eines Schecks). Jederart gefahrerhöhende Umstände sind unverzüglich gegenüber der Versicherung anzeigepflichtig. Siehe Anbietungsgrenze, Ausfall-Wahrscheinlichkeit, Bonitätsrisiko, Borgkraft, Default, Einzug, Factoring, Franchise, Kredit, notleidender, Kreditlinie, Kreditqualität, Mietausfall-Versicherung, Monoliner, Portfolio-Versicherung, Probability of Default, Reintermediation, Schulden, notleidende. Vgl. für Deutschland Statistiken und Beschreibungen im jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 69 f. (Zahlen für die Jahre 2001 bis 2005).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen