BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kreditermächtigung, Begriff

Kreditermächtigung (credit authorisation)

Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 18 Bundeshaushaltsordnung weitläufig erklärt. Kernpunkt ist die Vorschrift aus Artikel 115 Grundgesetz, wonach Einnahmen aus Krediten grundsätzlich nur bis zur Höhe der Ausgaben für Investitionen in den (Bundes)Haushaltsplan eingestellt werden dürfen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen