BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kredit, Bank

Kredit, nichtverkäulicher (untransferable credit)

Ein von einer Bank gewährtes Darlehn, das diese in ihren Büchern behält; mit anderen Worten die Forderung nicht abtreten bzw. verbriefen darf. Grundsätzlich ist ein Institut zur Forderungsabtretung berechtigt. Jedoch kann der Kunde dies durch Vertrag mit der Bank ausschliessen. Dafür muss er jedoch einen höheren Zins zahlen. Siehe Darlehnforderungs-Verkauf, Verbriefung, Zweckgesellschaft, Kredit, notleidender (nonperforming loan, NPL): Allgemein ein Darlehn, dessen vollständige Rückzahlung fraglich ist, und für das seitens der Bank ein Einzelwertberichtungs- Bedarf entsteht. In Deutschland wurde im Jahr 2005 der Anteil notleidender (leistungsgestörter, "fauler") Kredite am Kreditvolumen gesamthaft auf 7 Prozent geschätzt. Nach der Begriffsbestimmung der Financial Soundness Indicators ein leistungsgestörtes Darlehn mit einem Zahlungsverzug von neunzig Tagen. -Mit einem Anteil von 47 Prozent nahmen Hedge-Fonds im Markt für notleidende Kredite eine führende Rolle ein. Siehe Default, Einzug, Kreditausfälle, Kreditereignis, Kunde, fauler, Luftpapiere, Nonperforming Loans, Reintermediation, Risikoabteilung, Subprime-Krise, Verlustausgleich, steuerlicher. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 131 f. (Übersicht der NPLs seit 1998) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen