BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Krankenversicherung, Deutschland

Krankenversicherung, gesetzliche (compulsory health insurance)

Seit 1883 in Deutschland eingeführt; ihre wesentlichen Gestaltungsmerkmale sind gleichgeordnete Finanzierung (durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer), Selbstverwaltung und Nebeneinanderbestehen verschiedener einzelner Kassen. Inzwischen ist die gesetzliche Krankenversicherung zu einem bedeutenden Parafiskus herangewachsen, über dessen Haushaltsentwicklung wird laufend berichtet im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik "Öffentliche Finanzen in Deutschland". Siehe Krankengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen