BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kopfzins, Personenbezogene

Kopfzins (per capita duty; usufruct rent)

Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten. Alte Abgabe in Bargeld oder Naturalien des Pächters an den Besitzer eines Grundstücks (den Lehnherrn) für die Nutzung des Bodens. Siehe Frongeld, Übersatz, Zins.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen