BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kopfbetrag, Zuge

Kopfbetrag (per capita quota)

Im Zuge der Währungsreform in Westdeutschland am 21. Juni 1948 an jeden Bürger ausgegebene Summe neuen Geldes (60 Deutsche Mark, wofür 60 Reichsmark in Zahlung zu geben waren), auch Kopfgeld genannt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen