BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher (clash between prudential authorities)
Bei allfälligen Streitigkeiten über die Zuständigkeit verschiedener Behörden bei der direkten Beaufsichtigung von Finanzinstituten in Deutschland (praktisch: Deutsche Bundesbank und Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht. Siehe Regulierungswut, Überregulierung.