BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Komitologie-Verfahren (committee process)
Möglichkeit der beschleunigten Gesetzgebung innert der EU. Der Rat oder das Europäische Parlament erarbeiten einen Vorschlag für eine Richtlinie oder eine Verordnung. Anschliessend wird dieser Vorschlag von bestimmten Komitees (daher der Name), die mit Vertretern der Mitglieds-Regierungen besetzt sind, erörtert und nach Verabschiedung durch den Rat oder das Parlament umgesetzt und auch überwacht. In Bezug auf Finanzmärkte wichtig, weil hier mehrere (international besetzte) Komitees erfolgreich arbeiten. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 45 f. (auf S. 46 ein mehrfarbiges Ablaufschema, welches das Verfahren erläutert).