BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kochgeld (cook money; cooking expenses compensation)
Früher gesagt für die Bezahlung des für besondere Anlässe (wie Taufen. Hochzeiten, Jubiläen) bestellten Kochs. In hauswirtschaftlichen Schulen und Kursen noch heute erhobene Abgabe für den Verbrauch der Lebensmittel und Sachkosten der Versuchsküche.