BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kleinstversicherer (micro insurance firm)
Eine Versicherung, die aufgrund festgelegter Geschäftspolitik lediglich eine bestimmte Gruppe (etwa: Reisbauern) bezielt oder wegen zu geringer Nachfrage nach Versicherungsleistungen auf eine nur geringe Anzahl von Versicherungsnehmern (policyholders) beschränkt bleibt. Diese, in Ländern der sog. Dritten Welt häufig anzutreffenden (und von wohlmeinenden Gruppen in Industriestaaten befürwortete) Institute sind erfahrungsgemäss leicht von (betrügerischem) Konkurs bedroht, zumal dann, wenn keine Aufsichtsbehörde in dem betreffenden Staat die Geschäftstätigkeit überwacht. Siehe Aufsicht, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvertrag. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 64 (Runder Tisch zur Kleinstversicherern in der Dritten Welt).