BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kerzengeld (candle money)
Früher festgelegter Beitrag der Gläubigen zur Bezahlung der (Wachs)Kerzen für den gottesdienstlichen Gebrauch in der Kirchengemeinde; heute allgemein durch einen entsprechenden Opferstock zur freiwilligen Bewidmung ersetzt. Abgabe der Gläubigen für das Gehalt des Pfarrers, derzeit vor allem in Russland deren Hauptbesoldungsanteil. Gebühr für individuelle Amtshandlungen eines Geistlichen (Kasualien wie Abdankung, Krankensalbung, Taufe oder Hochzeit): Stolgeld. In neuerer Zeit von nicht elektrisch erhellten (Nobel)Restaurants in den Preis eingerechneter Betrag für die Beleuchtung mit Kerzen. Siehe Amtsgeld, Beleuchtungsgeld, Kirchgeld, Konduktgeld, Lichtgeld, Memorialgeld, Messegeld.