BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kernkapitalquote (core capital quota)
Bei einer Bank das Kernkapital im Verhältnis zu den Risikopositionen, praktisch den gewährten Darlehn. Wiewohl eine Mindest-Kernkapitalquote gesetzlich (noch) nicht vorgeschrieben ist, gelten Werte unter sechs Prozent als bedenklich. Siehe Risiko, Risikotransformation, bankliche.