BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kassenverstärkungsrücklage (special strengthening reserve)
Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 62 Bundeshaushaltsordnung erklärt. Danach soll zur Vermeidung von Kreditermächtigungen eine Barreserve durch möglichst regelmässige Zuführung von Haushaltsmitteln auf einem Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank aufgebaut werden.