BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kassamarkt (spot market, cash market)
Allgemein jede Transaktion, deren Erfüllung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses erfolgt, wie etwa das Wechseln von heimischem Geld in eine Fremdwährung. Im besonderen an der Börse: Lieferung und Bezahlung der umgesetzten Stücke muss sofort, spätestens aber innert zweier (Börsen)Tage nach Geschäftsabschluss erfolgen. Im Gegensatz dazu werden im Terminmarkt Kontrakte zur zukünftigen Lieferung gehandelt. Manchmal ist damit auch (etwas verwirrend) der Markt für langfristige Darlehn und Kapitalanlagen gemeint, wobei die Geschäfte zu einem jetzt vereinbarten festen Kurs (Kassakurs) abgewickelt werden. Siehe Kassa-Instrument, Lokomarkt.