BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kapitalzuschlag (capital add-on)
Die (aufsichtsrechtlich im Zuge von Basel-II verfügte) Bereitstellung zusätzlicher Eigenmittel einer Bank, um allfällige Risiken zu decken. Nach Solvency-II der Verfügung der Aufsichtsbehörde, zusätzliche Eigenmittel zur Verfügung zu stellen, falls das Risikoprofil eines Instituts ein solches Erfordernis angezeigt erscheinen lässt. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 52 (europaweite Harmonisierung der Kapitalzuschläge).