BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kapitalanlagegesellschaft (investment trust; mutual fund)
Ein Unternehmen, das ihm gegen Anteilscheine anvertraute Mittel so anzulegen sucht, dass die mit der Anlage verbundenen Risiken durch Streuung des Besitzes möglichst kleingehalten werden, das angelegte Vermögen aber die höchstmögliche Wertsteigerung erfährt. -Neben der gesetzlichen Benennung wird auch in der Finanzwelt häufig die Bezeichnung Investmentgesellschaft und Fondsgesellschaft verwendet. -In Deutschland regelte ein eigenes "Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)" die Geschäftstätigkeit dieser Institute, die Investmentfonds in Form von Sondervermögen auflegen und Anteilscheine daran ausgeben. Mit Jahresbeginn 2004 wurde das Gesetz sowie das Auslandsinvestment-Gesetz in das neue Investmentgesetz (InvG) eingebracht. Aufsichtsrechtlich zählen Kapitalanlagegesellschaften zu den (Spezial)Kreditinstituten und unterliegen daher der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die meisten (grossen) Kapitalanlagegesellschaften sind Tochterunternehmen (subsidaries) von Banken. Die üblichen Rechtsformen einer Fondsgesellschaft sind KG oder GmbH & Co. KG. -International tauscht die Enlarged Contact Group on the Supervision of Collective Investment Funds aufsichtsrechtliche Erfahrungen aus. Siehe Aktienfonds, Anlageausschuss, Anteilschein, Anlage- Diversifizierung, Auftragsfonds, Captive Fund, Effektenfonds, Finanzintermediäre, Finanzmarktstatistik, Fonds, ethischer, Forward Pricing, Immobilienfonds, Inventarwert, Investmentmodernisierungsgesetz, Kapitaldeckungsverfahren, Länderfonds, Legal Opinion, Publikumsfonds, Rentenfonds, Risikoüberwachung, gegliederte, Spezialfonds, Steuerspar- Fonds, Thesaurierungsfonds, Vermögensverwalter. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 15 und S. 41 f. (wegen besonderer Vorschriften hinsichtlich der Fondsanteile), S. 88 ff., S. 91 (ausländische Investmentfonds in Deutschland), Jahresbericht 2003 der Ba- Fin, S. 210 ff. (Neuerungen aufgrund des Investmentgesetzes), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 89, S. 177 (Richtlinie über Fondskategorien), S. 178 f. (Aufsichtsrechtliches), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 138, S. 143 (Prospektpflicht auch für Vermögensanlagen), S. 145 f. (Aufsichtrechtliches), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 75 f. ("Fachkonzept" [klare Sprache müsste man gelernt haben!] zur besseren Risiko-Unterscheidung), S. 147 (Novellierung des InvG) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der EZB vom Juni 2007, S. 28 ff. (Übersicht der Fonds). -Im jeweiligen Monatsbericht der EZB ("Statistik des Euro-Währungsgebiets") finden sich in der Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds" verschiedene detaillierte Aufstellungen (wie: Anzahl, Vermögen) zu den Kapitalanlagegesellschaften.