BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kaisermünzen (empire coins)
Geldstücke aus Metall mit dem Bildnis des Kaisers, in weiterem Sinne auch in Bezug auf den übergeordneten Herrscher gesagt. Münzen mit dem Abbild des römischen Kaisers auf dem Revers. Im Römerreich behielt sich seit Augustus (63/44 v. Chr.-12 n. Chr.) der jeweilige Kaiser das Recht vor, Münzen aus Gold und Silber in Umlauf zu geben. Kleinere Geldstücke aus anderem Metall (Kupfer, Messing) konnte der Senat ausprägen. In Deutschland früher auch gesagt von Reichsmünzen, im Gegensatz zu Herrengeld. Siehe Doublé-Münze, Herrengeld, Münzsystem, römisches.