BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Krügergeld (village inn fee)
Frühere Abgabe, die ein Gastwirt (= Krüger, auch Kröger) zu zahlen hatte, der einen Krug (= ländliche Bierschenke) betrieb; der heutigen Schankerlaubnissteuer nahekommend; diese wird in der Regel heute als Abgabe von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland erhoben.