BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Investment-Aktiengesellschaft
Eine Investment-Aktiengesellschaft legt ihre Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapiere oder auch in stille Beteiligungen an. Die Anteilseigner sind am Gewinn aus der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens beteiligt. Investment-Aktiengesellschaften bedürfen einer Erlaubnis durch das zuständige Bundesaufsichtsamt.