BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
International Payment Instruction, IPI (so auch im Deutschen)
Der IPI ist ein 2002 eingeführter Standardbeleg für den automatisierten Zahlungsverkehr über mehrere Zahlungsverkehrssysteme im In-und Ausland für alle Währungen. Der Rechnungsteller versendet den IPI-Beleg zusammen mit der Rechnung an den Zahlungspflichtigen. Siehe Single European Payment Area (SEPA). Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 27 ff. (zur statistischen Erfassung sowie Veröffentlichung durch die EZB) International Securities Market Association (ISMA): Seit 1969 Dachverband der am Euromarkt tätigen Institutionen und Händler mit der vornehmlichen Aufgabe, die Usancen am Markt festzulegen (ISMA-Regeln). Im Juli 2005 schlossen sich die ISMA und die International Primary Market Association (IPMA) zur International Capital Market Association (ICMA) zusammen. Sitz der Organisation ist Zürich.