BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Institution, Einrichtung

Institution (institution)

Allgemein eine Einrichtung, eine Organisation (diese definiert als ein für bestimmte Zwecke eingerichtetes soziales Gebilde mit einem vorgegebenen Ziel, mit formell festgelegter Mitgliedschaft und einer Verfassung (in Gestalt fester Regeln), wie etwa die EZB. Eine staatliche oder (halb)öffentliche Einrichtung, die dem Nutzen oder Wohle der Allgemeinheit dient, wie etwa das Geld, die Börse. Überdauernde Formen und Regeln menschlichen Zusammenlebens, die von der Gesellschaft geschaffen sind und das Denken, Fühlen und Handeln des Einzelnen bestimmen, wie etwa das Privateigentum, die Rechtsordnung und die Wirtschaftsordnung. Siehe Entität, Geld, sittliches, Geldheimat, Hafen, sicherer, Kapitalstrom-Paradoxon.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen