BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Inflation (inflation)
Allgemein die Preissteigerungsrate einer Währung. Bei der EZB definiert als das mittelfristige Steigen der Preise nicht über 2 Prozent ("an increase in the HICP of below but close to 2 percent over the medium term"). Damit ist eine messbare Grösse eingeführt; die EZB muss allfällige Überschreitungen genau begründen und aufzeigen, wann und wie sie auf diesen Wert wieder zurückkehrt, den Inflationserwartungen eine deutliche Grenze gesetzt und auch gesagt, dass seitens der EZB eine Deflation nicht hingenommen wird. Freilich ist dieser Referenzwert kein Ziel, sondern eine Orientierungsgrösse. Siehe Cost-Push-Inflation, Demand-Pull-Inflation, DemandShift- Inflation, Disinflation, Dividende, inflationsabhängige, Fristentransformation, Geld, sittliches, Geldeingentumsrecht, Geldnachfrage-Theorie, Geldpolitik, vorausschauende, Geldvertrauen, Goldglöckchen-Wirtschaft, Kaufkraft, Kerninflation, Menükosten, MundellTobin- Effekt, Nominalwertprinzip, Preisindex der Lebenshaltung, Qualitätsänderungen, Quantitätstheorie, Sparquote, Stagflation, Teuerung, Teuerungsdruck, sektoraler, Valorisationsklage, Warenhorte. Vgl. zur Messung in Euroland den Monatsbericht der EZB vom Oktober 1999, S. 39 sowie Jahresbericht 2003 der EZB, S. 16 ff. (grundsätzliche Darlegungen), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2004, S. 63 f. (Prognosen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2005, S. 18 ff., Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 28 ff. (Einzelheiten zur Berechnung).