BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Immobiliengutachten (real estate valuation)
Alle Banken, die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude beleihen, verpflichten die Aufsichtsbehörden, den Beleihungswert in bestimmten Abständen (in Deutschland derzeit: alle drei Jahre) neu zu ermitteln. Auch die Art und Weise der Wertermittlung ist vorgeschrieben. Vgl. zur Bewertung in Fonds auch Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 181.