BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
IAS 39 (so auch im Deutschen; manchmal auch: Financial Instruments. Recognition and Measurement)
Der Transparenz dienende Bilanzierungsvorschrift für Banken, vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgeschlagen. Kritisiert wird, dass IAS 39 den Banken die Möglichkeit einräumt, alle Finanzierungsinstrumente nach dem Zeitwert zu bewerten, auch eigene Verbindlichkeiten. -Dadurch kann folgendes eintreten: Die Verschlechterung des eigenen Kreditrisikos einer Bank führt zu einer Minderung des Wertes ihrer eigenen Anleihen. Bei gleich bleibendem Wert der Aktiva bedeutet das eine Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitals. Die Zahlungsfähigkeit der Bank hat sich also verbessert, weil sich das eigene Kreditrisiko verschlechtert hat! Siehe Derivate, Enforcement- Prozess, Hedge Accounting, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards, Publizitätspflichten, Wertpapierbestände. Vgl. Geschäftsbericht 2002 der Deutschen Bundesbank, S. 153, Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 77 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 66 ff. (hier auch über die Umsetzungsprobleme) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 74 ff. (Erörterung auch der Marktpreisbewertung; S. 81 auch Darlegung von IAS 30 und IAS 32), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 55 f. (Konvergenzprojekt IASB und FASB; Bedenken der BaFin), S. 57 f. (Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht).