BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Holding, Deutschen

Holding (so auch im Deutschen gesagt, seltener: Kontrollgesellschaft)

Eine Unternehmen mit dem Zweck, sich an rechtlich selbständigen Firmen dauerhaft zu beteiligen, um auf deren Geschäftspolitik Einfluss nehmen zu können. Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Beteiligungsgesellschaft, Comlpex Group, Finanzholding, Europa-AG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen