BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Haltekosten (carrying charge)
Positive oder negative Netto-Finanzierungskosten des Besitzes eines Kontraktgegenstandes ohne Berücksichtigung allfällig zu entrichtender Steuern. Sie setzen sich zusammen bei Waren aus den Lagerkosten, Versicherungsprämien und den Zinsen für die Finanzierung des Erwerbs der Waren, bei Finanzinstrumenten aus den Erwerbskosten abzüglich der Zinserträge und Dividenden.