Geschäfte, verbotene (illegal transactions)
15.04.2008 - 00:20:39Geschäfte, verbotene (illegal transactions). Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen
Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen. In Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarprinzip) und nach § 37 mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht. Siehe Schattenbanksystem, Underground Banking. Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle.