Geldvertrauen (confidence in money)
15.04.2008 - 00:20:39Geldvertrauen (confidence in money). Wenn nicht anders definiert, die Erwartung der Wirtschaftssubjekte in die Stabilität des heimischen Währung, in den Fortbestand ihrer Kaufkraft
Wenn nicht anders definiert, die Erwartung der Wirtschaftssubjekte in die Stabilität des heimischen Währung, in den Fortbestand ihrer Kaufkraft. In Bezug auf Deutschland ist dieser Wert sehr hoch (verwundernd stellte der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission, Jacques Delors, fest: "Nicht alle Deutschen vertrauen auf Gott, aber alle auf die DM"). Siehe Geldrefusion, Inflation, Kapitalflucht, Nebenwährung, Vorschatten-Effekte, Zigarettenwährung, Zweitrunden-Effekte. Geldwäsche, auch -vor allem in der Schweiz -Geldwäscherei (money laundering). Das Einschleusen von Beträgen aus kriminellen Geschäften in den regulären, normalen Finanzkreislauf. Geldwäsche ist grundsätzlich ein Problem der Banken, weil ihre Infrastruktur von Kriminellen missbraucht wird. Daher müssen Banken die Geldbewegungen auf ihren Konten genau beobachten (Motto: "Kenne den Kunden deines Kunden") und Verdachtsfälle an die Strafverfolgungsbehörden melden. Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche vor allem Banken, Versicherungen, Versteigerer, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Edelmetallhändler und Spielbanken treffen müssen. Siehe Address Spoofing, Bargeldkontrolle, Domizil-Verschleierung, Drogengeld, Financial Action Task Force on Money Laundering, Finanzbeschränkungen, Gefährdungsanalyse, Geld, schmutziges, Geldtransfer-Vermittler, Konto, falsches, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Kundendaten- Informationspflicht, Londoner System, Offshore-Finanzplätze, Outsourcing. Vgl. ausführlich (mit Fallbeispielen) Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 68 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 80 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 181 (Inkrafttreten der Dritten EU- Geldwäscherichtlinie am 15. Dezember 2005), S. 183 (Defizite bei Prüfungen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 193 ff. (Internationales; Rechtsentwicklung; Sonderprüfungen im Inland) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.