Gegenpartei, Vertragspartner

Gegenpartei (counterparty)

15.04.2008 - 00:20:39

Gegenpartei (counterparty). Wenn nicht anders definiert, der Vertragspartner bei einem Finanzgeschäft

Wenn nicht anders definiert, der Vertragspartner bei einem Finanzgeschäft. Siehe Geschäftspartner.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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