Gutjahrgeld, Satzungsmässige Gutjahrgeld (new-year feast due) Satzungsmässige Zahlung der Mitglieder eines Vereins (früher auch einer Zunft), in erster Linie bestimmt für das gemeinsame Neujahrsessen. Siehe Pfeffergeld, Zunftgeld.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen