BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Goldparität, Gesetzlich

Goldparität (gold parity)

Gesetzlich festgelegte Goldmenge, die einer Währungseinheit entspricht. Da keine Goldwährung mehr existierte, wurden Goldparitäten fiktiv im Internationalen Währungsfonds festgelegt. Im Jahr 1971 wurde das Gold durch Sonderziehungsrechte ersetzt, sodass die heutigen Währungen regelmässig in einer SZR-Parität bestimmt werden. Siehe Abwertung, Aufwertung, Parität.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen