BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gewährträgerhaftung, Deutschland

Gewährträgerhaftung (public guarantee obligation)

Die bis Juli 2005 in Deutschland bestehende und dann auf Weisung der EU-Kommission abgeschaffte Haftung der öffentlichrechtlichen Haushalte (Gemeinden, Kreise, Länder) für ihre Sparkassen und Landesbanken. Durch diese Haftungsgarantie praktisch ohne Risiko handelnd, hatten die entsprechenden Institute Vorteile. So konnten sie Kapital günstig einkaufen und an andere Banken teuer weiterverleihen. Siehe Rating.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen