BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Geschaugeld, Gebühr

Geschaugeld (inspection fee)

Gebühr, die früher an einen vereidigten Prüfungsbeamten (Geschauer, Geschauherr) für dessen Dienstleistung zu zahlen war, besonders im Zuge der Überwachung (Geschau) von Lebensmitteln wie Fleisch (Fleischbeschau; meat inspection), Brot, Branntwein und Bier, Webstoffen, Pferden sowie Münzen. In manchen Gegenden oblag dem Geschauer auch die Begutachtung der Sauberkeit der Bäche im Auftrag der Landesherrschaft (territorial lordship); das Geschaugeld musste diesfalls aus der Gemeindekasse entrichtet werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen