BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Geschäftspartner (counterparty)
Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem Finanzgeschäft. Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. -Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen: in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind. Siehe Gegenpartei, zentrale.