BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Generally Accepted Accounting Principles (GAAP)
US-amerikanische Rechnungslegungs- Vorschriften. Sie sind verpflichtend für alle Unternehmen, die in den USA einen testierten Jahresabschluss zu erstellen haben und schreiben im einzelnen vor, welche Möglichkeiten der Bilanzierung von Unternehmenseinnahmen und -ausgaben zulässig sind. Weil auch Unternehmen aus der EU an Kapitalmärkten der USA vertreten sind, wenden diese bei ihrer Rechnungslegung die GAAP (statt der IAS bzw. IFRS) an. Seit 2001 (Konkurs des texanischen Energie-Konzerns Enron) bestand allerdings in den USA eine Tendenz, die (in mancher Hinsicht wohl besseren) Regeln der IFRS anzuwenden. -An den Börsen der EU sind die Abschlüsse nach GAAP offiziell (noch) nicht zugelassen. Einige Aufsichtsbehörden (wie die deutsche und die britische) erkennen aber stillschweigend die GAAP an. Ab Jahresbeginn 2009 sind in den USA auswärtige Gesellschaften von der Pflicht befreit, die nach IFRS erstallten(full IFRS) erstellten Bilanzen mit den GAAP abzugleichen, was bis anhin einen hohen Aufwand (doppelte Bilanzierung) erforderte. Abschlüsse nach IFRS (aber nicht in IFRS-Dialekten) werden dann voll anerkannt. Siehe IFRS-Dialekte, Regelersteller. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2002, S. 41 ff., Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 20 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2002, S, 41 ff. (vergleichende Übersicht S. 45), Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 77 ff., Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff.