Fusionsanzeige (disclosure of fusion)
15.04.2008 - 00:20:39Fusionsanzeige (disclosure of fusion). Hat in Deutschland ein Finanzinstitut die Absicht, sich mit einem anderen Institut zu vereinigen, so muss dies unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden; siehe § 24, Abs
Hat in Deutschland ein Finanzinstitut die Absicht, sich mit einem anderen Institut zu vereinigen, so muss dies unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden; siehe § 24, Abs. 2 KWG. Siehe Beteiligungsanzeige.