Financial Services Action Plan (FSAP)
15.04.2008 - 00:20:39Financial Services Action Plan (FSAP). Von der EU-Kommission im Mai 1999 vorgeschlagener Massnahmen-Katalog zum engen Zusammenwachsen der nationalen Finanzmärkte der Mitglieder
Von der EU-Kommission im Mai 1999 vorgeschlagener Massnahmen-Katalog zum engen Zusammenwachsen der nationalen Finanzmärkte der Mitglieder. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Finanzmarktes bis zum Jahr 2005. Zur Beschleunigung des entsprechenden Rechtssetzungs- Prozesses verabschiedete das EU-Parlament im 2002 einschlägige Bestimmungen. Siehe Cassis-de-Dijon-Urteil, Finanzmarktintegration, europäische, Goldplating, Rechtsangleichung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 33 ff., Monatsbericht der EZB vom November 2007, S. 67 ff. (Strukturelle Veränderungen am Aktienmarkt und Konsolidierung der Börsen; ausführliche Darstellung; S. 78 f.: FSAP in Bezug auf die Wertpapierbörsen). Financial Services Authority, FSA: Allfinanzaufsichtsbehörde in England, 1998 gebildet, nachdem sich die Betätigungen, Produkte und Märkte von Banken, Versicherungen und Wertpapierhändlern zunehmend einander angenähert hatten und sog. Finanzkonglomerate entstanden waren. Die FSA bildete das Vorbild für die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Auf der Homepage wichtige Dokumente. Financial Soundness Indicators, FSI (in der Regel nicht ins Deutsche übersetzt) : Vom Internationalen Währungsfonds entwickelte Aufzählung von Grössen, welche die Stabilität eines nationalen Finanzsystems widerspiegeln sollen. Der sehr umfangreiche Katalog zeigt aber auch ziemlich deutlich, wie schwierig es ist, die Finanzstabilität mit rein quantitativen Messgrössen dazustellen. Siehe Finanzmarktstabilität. Financial Stability Table, FST: Gremium des Wirtschafts-und Finanzausschusses der EU mit dem Ziel, die Stabilität in den europäischen Finanzsektoren zu sichern. Die Sitzungen finden regelmässig zweimal im Jahr statt. Bei diesen sind die Finanzministerien, die Zentralbanken und die Aufsichtsbehörden vertreten. Vgl. Geschäftsbericht 2003 der Deutschen Bundesbank, S. 167, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 45, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 36 (Sammlung von Verhaltensregeln wurde erarbeitet) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 81 ff. (Regelungen zum Management von Finanzkrisen vorgestellt und bewertet; Literaturangaben in den Fussnoten).