BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Fremdkapital (outside capital, debts)
Das durch Aufnahme von Darlehn finanzierte Kapital einer Unternehmung. Es schliesst alle Posten auf der Passivseite der Bilanz ein, die Ansprüche an das Unternehmen darstellen. Dazu zählen auch Rückstellungen (provisions), die für voraussehbare, später zu leistende Zahlungen getätigt werden müssen, wie etwa Steuern oder Pensionen an Mitarbeiter. Siehe Eigenkapital, Gesamtkapitalkostensatz, Hebel(wirkung), Leverage, Unterlegung, Zins. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 56 f. (IASB-Abgrenzung von Eigen-und Fremdkapital; Problem der kündbaren Finanzinstrumente nach IAS 32).