BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fremdenschulgeld, Schülern

Fremdenschulgeld (alien school fee)

Von Schülern, die ausserhalb einer schulunterhaltenden Gemeinde wohnen, früher in Deutschland zu leistende besondere Zahlung in Bargeld. Sie wurden (stärker) belastet, weil ihre Eltern nicht (wie die einheimischen Schüler) von den Gemeindesteuern erfasst wurden. Siehe Schulgeld, Seminargeld, Unterrichtsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen