BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Fonds, geschlossener (closed-end fund)
Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, die darüber eine genau festgelegte Anzahl von Anteilsscheinen bleibend ausgibt. Das Fondsmanagement ist hier nicht verpflichtet, ausgegebene Anteile auf Verlangen des Anteilinhabers zurückzunehmen. Der Inhaber eines Anteilsscheins kann diesen nur am freien Markt verkaufen, wo sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richtet und unter Umständen ein erheblicher Verlust verbucht werden muss. -Im Gegensatz dazu kann das Fondsmanagement eines offenen Fonds (open fund) jederzeit Anteilsscheine ausgeben und zurücknehmen. Siehe Real Estate Investment Trust.