BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Firmenkreditkarte (business credit card)
Zahlungsvorgänge (wie etwa bei Reiskosten) in einem Unternehmen werden zwischen einem Arbeitnehmer und dem Unternehmen über eine Geldkarte abgewickelt. Dabei erweitert entweder das Unternehmen den mit einem kartenausgebenden Unternehmen bestehenden Vertrag über eine Hauptkarte um die Ausgabe von Zusatzkarten für bestimmte Mitarbeiter oder es wird ein Einzelkreditkartenvertrag zwischen dem kartenausgebenden Unternehmen und dem einzelnen Arbeitnehmer geschlossen. -Rechtlich besteht in beiden Fällen eine gesamtschuldnerische Haftung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers für die mit der Firmenkreditkarte getätigten Umsätze. Wegen vieler damit zusammenhängender Rechtsfragen (Missbrauch der Karte durch Nutzung Dritter, Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einführung einer Firmenkreditkarte, datenschutzrechtliche Vorgaben, steuerliche und sozialversicherungsbezügliche Streitfragen: die Firmenkreditkarten sind zu einem eigenen Sondergebiet des Arbeitsrechts geworden) werden Firmenkreditkarten in den letzten Jahren nur noch sparsam ausgegeben. Man stattet heute Mitarbeiter eher mit einer Tankkarte oder einer vorausbezahlten Karte zum Bahnfahren aus. Siehe Chipkarte, Community Card, Geld, elektronisches, Geldkarte, Fringe Benefits, Karten-Allianz, Kreditkarte, Kundenkarte, Netzgeldgeschäft, Plastikgeld.