BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanzvermögen (financial assets)
1 Im Unternehmen vorhandene langfristige Forderungen, in erster Linie Aktien, Obligationen und Beteiligungen. 2 Bei öffentlichen Körperschaften jene Aktiva, die werbenden Zwecken dienen, nämlich ohne Beeinträchtigung einer bestimmten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung verwertet werden können, und die nach kaufmännischen Grundsätzen zu bewirtschaften sind, etwa ein Schwimmbad. Im Gegensatz dazu steht das Verwaltungsvermögen (administrative property), das der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dient oder dauernd an einen öffentlich-rechtlichen Zweck gebunden ist, etwa Dienstgebäude. Unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung und Bilanzierung (hier die Aufzählung in Anlehnung an SFAS 140, angeglichen an IAS/IFRS) versteht man darunter im wesentlichen flüssige Mittel, Eigentumsrechte an Unternehmen (etwa Anteile, Vorzugsaktien oder Kaufoptionen), Verträge, denen zufolge eine Vertragspartei eine Verpflichtung zur Übertragung flüssiger Mittel oder eines anderen Finanzinstruments auf eine andere Partei, und die andere Partei ein Recht zur Entgegennahme flüssiger Mittel oder anderer Finanzinstrumente besitzt (z.B. Forderungen, Wechsel, Darlehn, Anleihen), sowie Verträge gemäss derer eine Vertragspartei eine Verpflichtung zum Tausch von Finanzinstrumenten mit einer anderen Partei unter Risiko eingeht, bzw. die andere Partei ein Recht zum Tausch von Finanzinstrumenten mit der Vertragspartei zu potentiell vorteilhaften Bedingungen erwirbt (z.B. Optionen, Terminkontrakte, Zinsswaps).