BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzpolitik, Volkswirtschaftlich

Finanzpolitik (fiscal policy)

Volkswirtschaftlich die Gesamtheit aller Massnahmen, um Einnahmen, Ausgaben und Vermögen des öffentlichen Sektors (des Staates) zu gestalten. Dazu gehört in erster Linie die Festlegung der Steuern und Subventionen, die Entscheidung über die Aufnahme und Rückzahlung von Schulden sowie die Verabschiedung einer Einnahme-Ausgabe-Rechnung (Haushalt, Budget). Diese Massnahmen können auf unterschiedliche Weise auch den Geldwert beeinflussen. Deshalb ergeben sich zahlreiche Überschneidungen zwischen der Geldpolitik und der Finanzpolitik. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht die umfassende Gestaltung aller Kapitalströme und des Kapitalgefüges im Unternehmen (Finanzmanagement) einschliesslich der über mehrere Jahre angelegten, zukunftssichernden Planung der Einnahmen und Ausgaben. Siehe Defizitquote, Demographieverfestigung, Fiskalpolitik, Haushaltsdefizit, Nachfragefinanzierung, Nachhaltigkeit, Regel, goldene, Schuldenbremse, Schuldenquote, Stabilitäts-und Wachstumspakt, Sunset- Vorbehalt, Wirtschaftsregierung, europäische. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2006, S. 79 ff. (tiefgreifende, empirisch unterlegte Darlegung der Interdependenzen zwischen der Finanzpolitik und den Finanzmärkten; S. 88 f.: Zusammenhang zwischen Finanzpolitik und Zinssätzen im Euroland).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen