BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzplanungsrat, Financial

Finanzplanungsrat (Financial Planing Council)

In Deutschland ein Gremium mit dem Ziel, alle öffentlichen Haushalte nach dem Massstab der EU-Verträge (Konvergenzkriterien gemäss Titel VII des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft [Vertrag von Nizza]) zu gestalten. Dem Rat gehören unter Vorsitz des Bundesfinanzministers die für Finanzen zuständigen Minister bzw. Senatoren der 16 Bundesländer sowie Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände an. Das Gremium tritt regelmässig zweimal im Jahr zusammen. Siehe Defizitquote, Stabilitäts-und Wachstumspakt. Finanzplatz (financial centre) Allgemein ein von Banken, Börsen, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Vermögensverwaltern samt einem Teil der Rechtsanwälte, Notare und Treuhänder gebildeter Markt für Finanzprodukte. Im besonderen ein Finanzmarkt im Sinne von , bezogen auf einen geographischen Ort (etwa: Finanzplatz London) oder ein ganzes Land (Finanzplatz Schweiz). Siehe Bankgeheimnis, Bankplatz, Finanzindustrie, Kapitalbewegungen, internationale, Offshore-Finanzplatz.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen