BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Festungsgeld (fortressing duty; Turkish danger levy)
Umlage, die früher von den Bürgern einer durch eine Befestigungsanlage (Bastion, Bastei) geschützten Ansiedlung zu entrichten war, auch Festgeld genannt. Durch Reichsabschiede 1542 und 1576 eingeführte Steuer zur Abwehr der Osmanen (Türkenzieler; Zieler = zweckgebundene [einmalige] Abgabe). Siehe Brettgeld, Grabengeld, Heergeld, Knickgeld, Kriegsanleihe, Schirmgeld, Schutzgeld, Türkengeld.