BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fazilität, Bankgeschäftlich

Fazilität (facility)

Bankgeschäftlich gesagt von der Kreditzusage eines Instituts gegenüber einem Kunden. Angebot der Zentralbank, über von ihr fest vorgegebene Wege Liquidität (= Zentralbankgeld) entweder abzurufen oder zu parken. Manchmal auch bezogen auf den Vorgang der Inanspruchnahme (der Ziehung; drawing) eines Darlehns. Siehe Einlage-Fazilität; Fazilität, ständige, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Spitzenrefinanzierungs- Fazilität.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen